Es ist auch an allen Ecken was im Argen.
Erste Kundgebung gegen Fahrpreiserhöhung.
Zweite Kundgebung wegen DKP-Verbot
Günter hat fürs Sozialforum gesprochen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Sachverhalt ist klar.
Die Entscheidung des Bundeswahlleiters, die DKP nicht zur Bundestagswahl 2021 zuzulassen, ist – und hier ein Zitat von Joachim Kerth-Zelter, Bundesvorsitzender der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen – „eine ‚interessierte‘ Auslegung, juristisch nicht einwandfreie Auslegung der Gesetzeslage.“
Leider haben – bis auf den Vertreter von Bündnis90/Die Grünen – alle Vertreter und Vertreterinnen der im Bundestag vertretenen Parteien dieser ‚interessierten‘ Auslegung zugestimmt.
Die Begründung des Bundeswahlleiters nämlich, die Rechenschaftsberichte seien von der DKP verspätet abgegeben worden und ihr deshalb der Parteistatus zu entziehen, findet sich nicht im Gesetzestext.
Nach dem Parteiengesetz verliert eine Partei dann die Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre keinen Rechenschaftsbericht eingereicht hat.
Die DKP hat aber zuletzt für 2017 einen Rechenschaftsbericht abgegeben. Von „verspätet“ steht im Gesetzestext nichts.
Auch wurden Nachfragen der DKP im Vorfeld, ob alles mit der Zulassung in Ordnung gehe, von Seiten des Bundeswahlleiters nicht entsprechend beantwortet.
Es ist daher von einer politisch motivierten Entscheidung auszugehen, die sich gegen die Wahl-Inhalte der DKP richtet.
Dieses Vorgehen reiht sich ein in administrative Maßnahmen gegen andere Organisationen wie z.B. die VVN-BdA und attac, denen vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. Dies stellt – ebenso wie bei der DKP – die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit in Frage, da Spenden an diese Organisationen dann nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden können.
Dagegen können offen faschistische Parteien wie z.B. der „3. Weg“ ungehindert zur Bundestagswahl antreten.
Dies macht deutlich: Es gibt rechte Netzwerke in Verwaltung, Justiz, Polizei, die gegen linke und fortschrittliche Organisationen und Parteien mit ihrem Insider-Wissen und ihrer staatlichen Machtposition tätig sind.
Angesichts der weltweiten sozialen und ökologischen Krisen, die der Kapitalismus verursacht, brauchen wir aber einen breiten, demokratischen Diskurs, wie diese Krisen zu bewältigen sind.
Wir brauchen keinen autoritären Staat, der demokratische Rechte aushöhlt und diesen Diskurs bekämpft.
Warum bin ich nun als Aktivist des Sozialforums Fürth solidarisch mit der DKP?
Grund ist meine politische Überzeugung.
Diese Überzeugung kann ich so beschreiben:
– Wir brauchen mehr politische Demokratie, nicht weniger.
Und: Wirtschaftliche Demokratie muss zusätzlich erkämpft werden, d.h. die Frage, wie und was an Gütern und Dienstleistungen produziert wird, muss demokratisch entschieden werden nach den Bedürfnissen von Mensch und Umwelt, und nicht nach dem Profiinteresse von Konzernen.
– Die soziale Frage bestimmt die Geschichte, nämlich wie gelingt es, dass alle Menschen ein würdiges Leben führen können. Die Geschichte ist eine Geschichte der Klassenkämpfe zwischen den Besitzern der Produktionsmittel und denen, die nur ihre Arbeitskraft verkaufen können.
Es gibt keine Feindschaft zwischen Menschen unterschiedlicher Nationen, die alle nur ihre Arbeitskraft verkaufen können. Internationalismus ist die entscheidende Haltung.
– Kapitalismus bedeutet Krieg, Krieg um Rohstoffe, Märkte, billige Arbeitskräfte.
– Faschismus ist eine Herrschaftsform des Kapitalismus, die dann zum Tragen kommt, wenn der Kampf um Rohstoffe, Märkte, billige Arbeitskräfte, also die Konkurrenz unter den kapitalistischen Staaten besonders stark wird.
Deshalb bin ich solidarisch mit der DKP.
Zuletzt noch ein Zitat von Joachim Kerth-Zelter, Bundesvorsitzender der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen:
„Wir halten die Auslegung des Bundeswahlleiters für verfassungswidrig, weil sie in unverhältnismäßiger Weise den Schutz der Parteien reduziert.“
Die DKP hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung zur Bundestagswahl eingelegt.
Hoffen wir, dass das Bundesverfassungsgericht die Einschätzung von Herrn Kerth-Zelter teilt.
Vielen Dank!
Das Verbot wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben.