In der Komotauer Str. renoviert die WBG die Häuser. Leider wird dadurch die Miete so hoch, dass sie sich einige MieterInnen nicht mehr leisten können. Um unsere Solidarität zu bekunden, haben wir die betroffenen MieterInnen zu der Mieterversammlung am 14.3. begleitet. Wir standen natürlich aussen und mussten uns auch vom Eingang fernhalten, der Hausmeister hatte sich uns in den Weg gestellt.
Das Wetter war uns diese Woche nicht besonders freundlich gesinnt, aber die FN hat unsere Pressemitteilung und einen kurzen Bericht über die Kundgebung gebracht.
Hier zum Nachlesen die Pressemitteilung:
Protestkundgebung und Demonstration: 30 Prozent Mieterhöhung nach Modernisierung! Wer soll das bezahlen? Do. 14.03 16.30 Auftakt Komotauer Str.6.
Am 14.03. um 17.00 Uhr findet wegen der anstehenden Modernisierungsarbeiten eine Mieterversammlung für die Bewohner der Komotauer Str. 6 und 8 statt. Aus diesem Anlass veranstalten wir dort eine Protestkundgebung und ziehen danach in einer kurzen Demonstration zu den Geschäftsräumen der WBG in der Siemensstraße wo die Versammlung stattfinden wird.
Im Januar fanden die Bewohner dieser Häuser eine Modernisierungsankündigung der WBG in ihren Briefkästen. Das Schreiben hat es in sich. Es wurden Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten von Anfang Mai bis Ende Dezember angekündigt. Das klingt erst einmal gut, wer möchte nicht gerne, dass seine Wohnung modernisiert wird! Aber die Folgen sind für die Bewohner weniger erfreulich! In Folge der Modernisierung gibt es eine Erhöhung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung beispielsweise bei einer Wohnung von ca. 70m² um mehr als 28€. Weitaus schwerwiegender ist die angekündigte 30 prozentige Erhöhung der Mietkosten! Ja die WBG nutzt noch nicht einmal die gesetzlich mögliche Erhöhung von 2€/m² aus und erhöht nur um 1,50€/m².Trotzdem überschreiten die zukünftigen Wohnungsmieten die Mietobergrenzen bis zu deren Höhe das Jobcenter und das Sozialamt die Mieten in voller Höhe übernehmen. Etliche Bewohner fallen unter diese Regelung! Es ist aber nicht machbar auf Dauer die die entstehenden Differenzen vom Regelsatz zu bezahlen! Aber auch für Normalverdiener bedeutet die fällige Mieterhöhung in dieser Höhe eine deutliche Einschränkung des bisherigen Lebensstandards. Die Gefahr, dass die Mieten nicht mehr bezahlt werden können ist groß. Es werden also etliche der bisherigen Mieter in Folge der Modernisierung aus ihren Wohnungen vertrieben, weil sie die neuen, deutlich höheren Mieten nicht zahlen können! Schon haben mehrere Mieter angekündigt sich günstigere Wohnungen zu suchen. Aber gibt es die auf dem aktuellen Wohnungsmarkt? Wir fordern die WBG auf für die Betroffenen angemessene Lösungen anzubieten!
Bisher zeigt sich die WBG aber wenig verständnisvoll für die Situation der Mieter! Sie sollen unterschreiben, dass sie für die anfallenden sechsmonatigen Bauarbeiten auf Mietminderung verzichten. U.a. werden neue Wasserleitungen, Heizungsrohre Stromleitungen in den Wohnungen verlegt, in den bereits renovierten Nachbarwohnungen waren die Bewohner tagelang auf die Benutzung von Dixie-Klos auf dem Hof angewiesen! Und obwohl die Bauarbeiten bis Ende Dezember andauern soll heißt es in dem Schreiben an die Mieter, das diese unterschreiben sollen, wörtlich „die neue Miete wird voraussichtlich erst(!) zum 01.09.2019 erhöht“.
Wir sehen durchaus auch Zwänge in denen sich die WBG befindet, abgesehen von den 3,2 Mio € Gewinn, die sie im letzten Jahr ausgewiesen hat! Deshalb fordern wir vom Gesetzgeber die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit die es bis 1989 gab, und die es gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften ermöglichte durch Steuerersparnisse zu wesentlich günstigeren Konditionen neuen Wohnraum zu erstellen und entsprechend niedrigere Mieten anzubieten. Wir gehen davon aus, dass wir für diesen Ansatz auch die Unterstützung der örtlichen Verantwortungsträger finden. Jetzt sehen wir aber erst einmal die WBG und die Stadt in der Pflicht angemessene Lösungen für die Mieter anzubieten!
Wir erinnern einmal mehr die politisch Verantwortlichen an die Bayrische Verfassung:
Artikel 106 der Bayerischen Verfassung:
(1)Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.
(2)Die Förderung des Baus billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.