Trotz Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes ab 2014 auf 391 € (um 9 €) reicht der Anteil für Strom nicht aus. Hartz IV Empfänger müssen etwa ein Fünftel mehr für Strom bezahlen, als im Regelsatz vorgesehen. Einsparungen, die an anderer Stelle, z.B. Kleidung oder Lebensmitteln, wieder fehlen.
Leistungsempfänger müssen 21 Prozent bei Strom draufzahlen
Vorgesehen sind bei einem Regelsatz von 391 € für Strom und Instandhaltung der Wohnung monatlich 32,69 €. Wie das Vergleichsportal “Verivox” ermittelt hat, wird im kommenden Jahr ein Single-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 1500 kWh etwa 473 € für die Stromrechnung aufbringen müssen. Monatlich ergibt das eine Belastung von 39,42 €, im Vergleich dazu sind in der Regelleistung 32,69 € vorgesehen, eine Unterdeckung von 6,73 € bzw. von knapp 21 Prozent…
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